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Das Bonusheft

Regelmäßige Zahnarztbesuche zahlen sich aus

Um die Gesundheit Ihrer Zähne langfristig zu erhalten und eventuelle Erkrankungen schnellstmöglich erkennen und ggf. mit Hilfe möglichst schonender Eingriffe behandeln zu können, empfehlen wir die regelmäßige Prophylaxe und zahnärztliche Kontrolle in unserer Praxis. Zur Dokumentation und Motivation bietet Ihnen Ihre Krankenkasse das Bonusheft an, das wir Ihnen hier kurz vorstellen möchten.

Was ist das Bonusheft und wofür ist es eigentlich da?

  • von den gesetzlichen Krankenkassen herausgegebenes Heft zum Nachweis, dass Sie mindestens einmal im Jahr zu einer Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt waren
  • das Bonusheft dient als Ansporn zur regelmäßigen zahnärztlichen Kontrolle, als Bonus zahlt die Krankenkasse für lückenloses Heft der letzten 5 oder 10 Jahre einen etwas erhöhten Festzuschuss
  • Regelmäßig bedeutet: für Erwachsene einmal im Jahr und für Kinder ab 12 Jahren zweimal im Jahr zur Kontrolle und zweimal im Jahr zur Individualprophylaxe (Zahnputzschule)
  • Regelmäßige Kontrolle = Erkrankungen werden frühzeitig erkannt und bei Bedarf behandelt
  • Lückenlose Eintragung = höheren Zuschussanspruch auf Zahnersatz von der Krankenkasse
  • Wichtig: Das Zahnarztheft muss regelmäßig und lückenlos geführt sein

Benötigen Privatversicherte ein Bonusheft?

Nein, für privat Krankenversicherte gibt es kein Bonusheft. Hier wird die Übernahme der Kosten vertraglich festgelegt. Aber manche privaten Krankenversicherungen zahlen mehr, wenn einmal im Jahr eine Kontrolle und Prophylaxe durchgeführt wurde. Das muss dann auf dem Vordruck der Krankenkasse durch den Zahnarzt bestätigt werden.

Wieso gibt es keinen Stempel, wenn man mit Schmerzen beim Zahnarzt war?

Das Bonusheft dient zur Dokumentation regelmäßiger Kontrollen und fungiert somit gleichzeitig dank der möglichen Zuschüsse als Belohnungssystem. Erkrankungen können auf diese Weise in der Regel frühzeitig erkannt und dementsprechend behandelt werden. Kommt ein Patient mit akuten Schmerzen zum Zahnarzt, so fokussiert dieser sich im Regelfall auf die Schmerzbeseitigung und führt keine komplette Kontrolle alle Zähne durch. Daher gibt es dafür auch keinen Stempel im Bonusheft.

Haben Sie weitere Fragen zum Thema Bonusheft oder möchten Sie einen Termin vereinbaren?
Dann melden Sie sich gern unter der Rufnummer 05130 9 77 66 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Wir freuen uns auf Sie!

Dr. Maren-Andra Koch

Ihre Zahnärztin in der Wedemark